Gericht in Pilsen entscheidet über Auslieferung
Auslieferung von Marla Svenja Liebich nach Deutschland angeordnet – Entscheidung noch anfechtbar
Ein Gericht im tschechischen Plzeň (Pilsen) hat die Auslieferung von Marla Svenja Liebich nach Deutschland angeordnet. Rechtskräftig ist der Beschluss jedoch noch nicht: Sowohl Liebich als auch die Staatsanwaltschaft können Rechtsmittel einlegen. Erst wenn die Entscheidung bestandskräftig ist, kann es zur tatsächlichen Übergabe an deutsche Behörden kommen.
Warum der Beschluss aus Pilsen noch nicht das Ende des Verfahrens ist
Mit der Anordnung ist die Richtung des Verfahrens klar, abgeschlossen ist es damit aber nicht. Liebich kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen; dann müsste das zuständige Obergericht in Prag über das weitere Vorgehen entscheiden. Auch die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
Erst nach Eintritt der Rechtskraft kann die organisatorische Übergabe zwischen den Behörden erfolgen. In Fällen des Europäischen Haftbefehls kann die Überstellung nach einer endgültigen Entscheidung zwar zügig abgewickelt werden – ob es hier tatsächlich nur wenige Tage wären, hängt aber davon ab, ob und welche Rechtsmittel ergriffen werden und wie schnell darüber entschieden wird.
Kurz vor der Urteilsverkündung stellte Liebich zudem einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin. Das Gericht wies den Antrag zurück.
Festnahme nahe der Grenze und Auslieferungshaft
Liebich befindet sich seit Anfang April in Tschechien in Auslieferungshaft. Festgenommen wurde sie in Schönbach bei Asch, nahe der deutschen Grenze. Nach den vorliegenden Informationen versuchte sie dort noch, mit einem E-Roller zu fliehen. Unmittelbar nach der Festnahme lehnte sie eine Auslieferung zunächst ab.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Halle beantragte daraufhin die Überstellung nach Deutschland. Über diesen Antrag hat nun das Gericht in Pilsen entschieden.
Bereits beim ersten Verhandlungstermin Mitte Mai war die Urteilsverkündung um zwei Wochen vertagt worden.
Welche Strafe in Deutschland vollstreckt werden soll
Hintergrund des Auslieferungsersuchens ist eine Verurteilung in Deutschland: Das Amtsgericht Halle verurteilte Liebich im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Berufung und Revision blieben erfolglos, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Liebich sollte die 18-monatige Haftstrafe bereits im vergangenen Jahr antreten, tauchte jedoch unter. Die Behörden suchten monatelang nach ihr. Nach einer rechtskräftigen Auslieferungsentscheidung soll sie den deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht werden.
Debatte um Namens- und Personenstandsänderung
Im Zusammenhang mit dem Fall wird auch darauf verwiesen, dass Liebich nach dem Urteil den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich sowie den Vornamen in Marla-Svenja ändern ließ. Bürgerrechts- und Transsexuellenorganisationen äußerten dazu den Verdacht, es könne sich um eine bewusst gesetzte, rechtsextremistisch motivierte Provokation gegen das neue Selbstbestimmungsgesetz handeln.
Der Beschluss aus Pilsen bringt das Verfahren damit deutlich voran. Ob und wann es zur tatsächlichen Überstellung kommt, hängt nun vor allem davon ab, ob Rechtsmittel eingelegt werden – und wann die Entscheidung rechtskräftig wird.
Häufig gestellte Fragen
Quellen
- https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/liebich-urteil-auslieferung-rechtsextremistin-100.html, 01.06.262026
- https://www.zeit.de/news/2026-05/18/neonazi-liebich-prozess-wegen-auslieferung-eroeffnet
- https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/liebich-rechtsextrem-tschechien-festnahme-100.html
- https://www.sueddeutsche.de/politik/prozesse-rechtsextremist-liebich-erstmals-zu-haft-verurteilt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230712-99-380673

